Staatskommissār — Staatskommissār, im allgemeinen ein vom Staate mit einer besondern Aufgabe betrauter Beamter. Nach dem deutschen Börsengesetz vom 22. Juni 1896 ist bei jeder Börse als Organ der Landesregierung ein S. zu bestellen. Ihm liegt es ob, den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Makler — Vermittler * * * Mak|ler [ ma:klɐ], der; s, , Mak|le|rin [ ma:klərɪn], die; , nen: Person, die Verkauf oder Vermietung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen usw. vermittelt: das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Syn.: ↑ Vermittler, ↑… … Universal-Lexikon
Börse — Der Begriff B. wird sowohl für das Börsengebäude als auch die B. als organisierten Markt für den Handel mit vertretbaren Vermögenswerten, die im Verkehr üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt sind, verwendet. Der Börsenhandel erfolgt… … Lexikon der Economics
Börsenaufsicht — Die Aufsicht über das Geschäft an der Börse wird von drei Seiten her wahrgenommen: Die Handelsüberwachungsstelle ist das interne Aufsichtsorgan der Börse selbst (⇡ Börsenorgane). Darin zeigt sich u.a. der Selbstverwaltungscharakter der Börse.… … Lexikon der Economics
Wertpapierbörse — ⇡ Börse, an der ⇡ Wertpapiere gehandelt werden. Handelsobjekte an der W. sind Wertpapiere des Kapitalmarktes (⇡ Aktien, ⇡ Renten). a) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage jeder W. ist das ⇡ Börsengesetz (BörsG). Darüber hinaus hat jede W. eine durch… … Lexikon der Economics